KURPARKVERORDNUNG

KURPARKVERORDNUNG

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Personen, die die Dienstleistungen unbefugt in Anspruch nehmen, gegen die Vorschriften der Hausordnung des Thermalparks oder die Weisungen unserer diensthabenden Mitarbeiter verstoßen, können unter Einschaltung des Sicherheitsdienstes (falls erforderlich) aus dem Bereich der Anlage verwiesen werden.
1.2. Die Nutzung der Dienste stellt die automatische Annahme dieser Richtlinien dar.
1.3. In allen Angelegenheiten, die in dieser Verordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des ungarischen Rechts sowie die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Resorts, die auf unserer Website, an der Rezeption des Hotels oder der Therme eingesehen werden können.

ÖFFNUNGSZEITEN
1.4. Die Öffnungszeiten des Thermal Parks sind an den unterschiedlichen Bereichen des Resorts bekannt gemacht oder können beim Eingang des Hotels oder des Thermal Parks einem Aushang entnommen werden.
1.5. Die Öffnungszeiten können sich je nach Jahreszeit, Sonderveranstaltung und dienstlichen Erfordernissen ändern.
1.6. Die Schwimmbecken und die Bereiche des Parks sind spätestens 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit zu verlassen.

TIERE
1.7. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen dürfen Tiere weder interne noch externe Bereiche des Thermal Parks betreten.

RESORTEIGENTUM, SCHÄDEN
1.8. Das Entwenden von jeglichen Einrichtungsgegenständen oder Materialen, sowie Textilien (Bademäntel, Handtücher, Leintücher, Kissen, Decken) oder weitere Hoteleigentums (Glühbirnen, Kabel, Fernbedienung etc.) ist verboten.
1.9. Jegliche dem Hotel absichtlich oder unabsichtlich zugefügten Schäden sind dem Resort zu vergüten.
1.10. Etwaige Schäden sind sofort an der Rezeption des Thermal Parks zu melden.
1.11. Werden Schäden von mehreren Personen verursacht, so haften sie diese gemeinsam.

SICHERHEIT UND BRANDSCHUTZ
1.12. Unser Unternehmen betreibt in der Anlage ein elektronisches Überwachungssystem. Die Aufzeichnungen können bei Problemen, Verstößen und Gesetzesverstößen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen als Beweismittel verwendet werden. Das Überwachungssystem wurde erstellt und funktioniert in Übereinstimmung mit dem 2012. I. Gesetz, dem 2011. CXII. Gesetz über das Recht auf Informationsselbstbestimmung und Informationsfreiheit, das 2005. CXXXIII. Gesetz über die Regeln der Privatdetektivtätigkeit und die Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.
1.13. Jeder Gast hat die Brandsicherheitsvorschriften zu respektieren. Bei Ausbruch eines Brandes sind Fluchtwege in allen Bereichen zu finden. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

FOTOS UND VIDEOAUFNAHMEN
1.14. Um die Privatsphäre und die persönlichen Daten zu schützen und zu respektieren, ist es ohne Zustimmung der Resortleitung nicht gestattet, private Fotos oder Videoaufnahmen von Dritten oder unseren Mitarbeitern, weder im Freien noch in den Innenräumen der Anlage zu machen (sehen Sie die Datenschutz Richtlinien auf unserer Website oder an der Hotelrezeption veröffentlicht).
1.15. Die kommerzielle Nutzung der oben beschriebenen Aufnahmen ist untersagt und darf nur mit schriftlicher Zustimmung der Resortleitung verwendet werden.

2. ZUTRITTSBESTIMMUNGEN DES THERMAL PARKS
2.1. Der Thermal Park steht während der angezeigten Öffnungszeiten externen Gästen (Personen, die nicht Hotelgäste sind) nur mir gültiger Eintrittskarte zur Verfügung. Es ist obligatorisch, das beim Kauf der Eintrittskarte erhaltene Armband zu tragen. Dies ermöglicht den Zugang zu jenen Bereichen, für welche eine Eintrittskarte erworben wurde und dient als bargeldloses Zahlungsmittel für sonstige Dienstleistungen, die beim Verlassen des Parks zu bezahlen sind.
2.2. Mit dem elektronischen Armband, das für Erwachsene (ab 14 Jahren) ausgegeben wird, besteht eine Zahlungsmöglichkeit bis zu 30.000 huf, während Jugendliche oder Kinder (unter 14 Jahren) bis zu 6.000 huf konsumieren können. Bei Verlust des elektronischen Armbandes ist ein Betrag in derselben Höhe zu entrichten.
Bei Verlust der Armbänder sind die Beträge des Ausgabelimits als Strafe zu zahlen.
Wenn wir die Möglichkeit haben, in unserem Informatiksystem die Einkäufe mit verlorenem Armband (zB Gruppentickets) zu identifizieren, muss der Gast anstelle der Zahlung des maximalen Ausgabelimits des verlorenen Armbands als Strafe den tatsächlich ausgegebenen Betrag zuzüglich 2.000 Huf . bezahlen für jedes verlorene Armband.
2.3. Der Service des Handtuch- oder Bademantelverleihs ist zu den Miet- und Kautionspreisen erhältlich, die an der Rezeption des Thermalparks ausgestellt werden.
2.4. Bei Verlust, Beschädigung oder Entwendung von Handtüchern und Bademänteln wird der Pfandbetrag einbehalten, ggf. ist ein Schadenersatz zu leisten.
2.5. Hotelgäste können den Bereich der Therme (Becken und Saunawelt) kostenlos betreten, müssen jedoch das auffällige farbige Armband tragen, welches bei der Anmeldung bereitgestellt wird.. In diesem Fall können Bademäntel unentgeltlich am Eingang des Parks erhalten werden (s. Allgemeine Bestimmungen des Resorts B.11. Punkt)
2.6. Minderjährige Kinder unter 14 Jahren dürfen die Einrichtungen und Dienstleistungen des Resorts nur in Begleitung eines Erwachsenen in Anspruch nehmen. Zudem ist der Personalausweis von Minderjährigen vorzulegen, damit das Kind möglicherweise eine Ermäßigung erhält, sollte es sich dabei um einen externen Gast handeln.
2.7. Es ist gestattet, Umkleidekabinen, Kleiderbügel und Regale, zur Hinterlegung der eigenen persönlichen Gegenstände zu verwenden. Die Schließfächer können an der Rezeption des Thermalparks angegebenen Preisen gemietet werden.
2.8. Bei Überfüllung kann der Zutritt zum Thermal Park aus Sicherheitsgründen vorübergehend verwehrt werden.
2.9. Bei Schlechtwetter wird das bereits vor Ort, online oder bei Einzelhändlern geleistete Eintrittsgeld nicht rückerstattet.
2.10. Der Zutritt ins gesamte Parkgebiet erfolgt auf eigene Verantwortung. Bekannt gemachte Vorschriften und Anweisungen des Personals sind zu beachten.

3. ZUTRITTSBESCHRÄNKUNGEN DES THERMAL PARKS
3.1. Aus Sicherheits- und öffentlich hygienischen Gründen kann der Zutritt zum Thermal Park folgenden Personen verbotet werden:
3.1.a. Personen mit Fieber, Magen-Darm-Grippe, Hautausschlägen und offenen Wunden
3.1.b. Personen, die an Erkrankungen leiden, die von Bewusstseinsstörungen und von Krämpfen begleitet werden.
3.1.c. Personen, die an auffälligem Krankheiten leiden
3.1.d. Personen, die unter Drogeneinfluss stehen
3.1.e. Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen
3.2. Jeder Gast muss dem Personal an der Kasse etwaige Krankheiten oder gesundheitliche Beschwerden melden, die ihnen selbst oder anderen Schaden zufügen könnten. Außerdem werden Badegäste darum gebeten, dem Betriebspersonal Unregelmäßigkeiten, Schäden, gefährliche Gegenstände oder belästigendes Verhalten gegenüber anderen Gästen zu melden, damit das Personal umgehend reagieren kann.
3.3. Der Thermal Park-, sowie die Wellness-, und Spa-Bereiche dürfen mit Straßenschuhen nicht betreten werden. Dem Betriebspersonal sowie Besuchern stehen kostenlose Schuhhüllen zur Verfügung.
3.4. Innerhalb des Parks sind Badeschlapfen zu tragen.
3.5. Erwachsene sowie Jugendliche jeden Alters können die Schwimmbecken, den Thermal Park, die Wellness-, und Spa-Bereiche ausschließlich mit Badebekleidung betreten.
3.6. Vor dem Betreten der Schwimmbecken sowie vor und nach dem Saunabesuch ist eine Körperreinigung durch Abduschen vorgeschrieben.
3.7. Kleinkindern (ca. unter 3 Jahren) ist das Betreten der Schwimmbecken nur mit Badehosen gestattet. Auf Hygienebedingungen ist dabei besonders zu achten.
3.8. Die Verwendung großer aufblasbarer Spiel- und Spaßgeräte ist in den Waschbecken verboten.
3.9. Tauchen im Schwimmbecken, für andere Badegäste störendes Ballspielen, Schreien und laute Gespräche, die Mitnahme von Lebensmitteln und Getränken ins Wasser, oder Verhalten, das andere stören kann, sind verboten.
3.10. Das Spielen von lauter Musik ist verboten.
3.11. Gefährliche und zerbrechliche Gegenstände sind im Wasser verboten.
3.12. Explosive Gegenstände und brennbare Materialien sind im Wasser verboten.
3.13. Gästen ist es nicht gestattet, Liege-, und Sitzgelegenheiten durch Gegenstände, Badetücher oder Bademäntel zu reservieren, während sie sich im Wasser oder im Essbereich aufhalten. Das Personal ist berechtigt, zurück gelassene Gegenstände nach 30 Minuten zu entfernen.
3.14. Sämtliche Bereiche des Parks sind sauber zu halten und zu respektieren. Es ist strengstens verboten, Abfälle und Zigaretten auf den Boden zu werfen oder das Wasser der Becken zu verschmutzen. Wer diesen Punkten zuwiderhandelt, kann eine Strafe in Höhe von HUF 15.000 erhalten.
3.15. Aus Sicherheits- und hygienischen Gründen die Einführung der Lebensmitteln und Getränken aller Art in Bereich des Parkes ist verboten.

4. VERWENDUNG DER SAUNEN
4.1. Ein langer Aufenthalt in der Sauna setzt den Körper einer Stresssituation aus. Der Saunabesuch erfolgt auf eigene Verantwortung. Angesichts der Tatsache, dass die Gesundheit mancher Personen bei Saunabesuchen erhöhtem Risiko ausgesetzt ist, müssen betroffene Saunagäste das Betriebspersonal auf alle Arten von gesundheitlichen Beschwerden hinweisen. Bei Erkrankungen der Atemwege und Herzkrankheiten wird vor einem Saunabesuch empfohlen, den eigenen Hausarzt zu konsultieren.
4.2. Außensaunen dürfen nur unbekleidet betreten werden. Sowohl in der Innen- als auch in der Außensauna ist es obligatorisch, ein Handtuch oder Saunatuch so zu verwenden, dass die Körperoberfläche in keiner Weise mit dem Boden in Kontakt kommt. Ausgenommen hiervon sind Dampfbäder, die ohne Handtücher oder Saunalaken genutzt werden können. Aus hygienischen Gründen wird das Tragen von Badeanzügen oder anderer Kleidung in den Saunen nicht empfohlen und die Verwendung von Hausschuhen ist verboten.
4.3. Den herausgestellten Anweisungen, die die unterschiedlichen Vorrichtungen regeln, sowie den Anweisungen und Ratschlägen des Betriebspersonals ist genau Folge zu leisten.
4.4. Die Nutzung von Saunen und generell der Zugang zum Saunaland ist nur für Personen ab 16 Jahren alt.
4.5. Für die korrekte Nutzung der Sauna bitten wir unsere Gäste, die im Bereich Saunaland ausgehängten „Saunalandregeln und Best Practice“ einzusehen.

5. WELLNESSBEHANDLUNGEN
5.1. Reservierungsmöglichkeiten: Wellnessbehandlungen sind direkt an der Spa-Rezeption mit der Durchwahl 608 oder per Telefon unter +3694514 108 oder schriftlich per E-Mail unter spa@mjuswolrd.com buchbar.
5.2. Bei der Buchung fragen unsere Kollegen mit Hilfe eines Fragebogens über den Gesundheitszustand des Gastes, der die angebotenen Dienstleistungen nutzen möchte, nach weiteren Informationen. Um den Service nutzen zu können, ist das Ausfüllen des Fragebogens zwingend erforderlich. Wir behandeln die Daten in Übereinstimmung mit geltendem Recht. Sie können unsere Datenschutzerklärung auf unserer Website oder an der Hotelrezeption einsehen.
5.3. Wellnessbehandlungen und Massagen sind nur für Personen über 14 Jahre.
5.4. Wir bitten Sie, leise zu sprechen, damit alle unsere Gäste die Ruhe unseres Spas genießen können. Wir bitten Sie, Ihre Mobiltelefone auszuschalten oder im Lautlos-Modus zu halten.
5.5. Die Direktion des Resorts übernimmt keine Verantwortung für unbeaufsichtigt zurückgelassene Gegenstände, daher bitten wir unsere Gäste, ihre Wertsachen in ihren Zimmern oder in den abschließbaren Schränken im Umkleideraum zu deponieren.
5.6. Vor den Behandlungen ist Duschen Pflicht.
5.7. Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Behandlungszeit im Hinblick auf unsere anderen Gäste verkürzen kann, wenn Sie nicht pünktlich ankommen, um Ihren nachfolgenden Gästen gerecht zu werden.
5.8. Stornierungsmöglichkeiten: Selbstverständlich können jederzeit Unannehmlichkeiten auftauchen. Jedoch gelten im Falle einer Stornierung folgende Stornosätze:
5.8.a. bis zu 12 Stunden vor dem Anfang des Termins keine zusätzlichen Kosten
5.8.b. zwischen 12 und 6 Stunden vor dem Anfang des Termins: 15% des Gesamtpreises sind zu zahlen
5.8.c. zwischen 6 und 1 Stunde vor dem Anfang des Termins: 50% des Gesamtpreises sind zu zahlen
5.8.d. ab einer Stunde vor dem Anfang des Termins oder bei nicht Erscheinen: 100% des Gesamtpreises sind zu zahlen